Elektroheizung ersetzen im Kanton Bern +41 76 249 05 02

Infrarotheizung

Infrarotheizung im Kanton Bern ersetzen

Infrarotheizungen erwärmen nicht die Luft, sondern direkt Oberflächen und Körper im Raum. Ob eine Infrarotheizung unter die Ersatzpflicht fällt, hängt von der Funktion als Haupt- oder Zusatzheizung ab. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.

Was ist eine Infrarotheizung?

Infrarotheizungen bestehen aus flachen Paneelen, die an der Decke, an der Wand oder frei im Raum montiert werden. Sie geben Wärme in Form von Infrarotstrahlung ab — ähnlich der Wärme der Sonne. Die Strahlung erwärmt direkt die Oberflächen, auf die sie trifft (Wände, Böden, Möbel, Personen), und nicht primär die Raumluft.

Typische Ausführungen:

  • Deckenpaneele: An der Decke montierte Flächenelemente, die nach unten abstrahlen. Häufig in Büroräumen, Badezimmern oder als Ergänzungsheizung eingesetzt.
  • Wandpaneele: An der Wand montierte Paneele, die horizontal in den Raum abstrahlen. Oft in Form von Spiegeln (Badezimmer) oder Bildern gestaltet.
  • Freistehende Infrarotstrahler: Mobile oder fest montierte Strahler für punktuelle Erwärmung.

Infrarotheizungen sind elektrische Widerstandsheizungen — sie wandeln Strom direkt in Wärme um, ähnlich wie elektrische Direktheizungen. Der Unterschied liegt in der Art der Wärmeübertragung: überwiegend Strahlung statt Konvektion.

Hauptheizung oder Zusatzheizung?

Die Einstufung als Haupt- oder Zusatzheizung ist bei Infrarotheizungen von besonderer Bedeutung — sie entscheidet darüber, ob die Anlage unter die Ersatzpflicht fällt:

  • Infrarotheizung als Hauptheizung: Wenn Infrarotpaneele in der Mehrzahl der Räume installiert sind und die Hauptwärmeversorgung des Gebäudes sicherstellen. In diesem Fall ist grundsätzlich von der Ersatzpflicht auszugehen.
  • Infrarotheizung als Zusatzheizung: Einzelne Paneele, die ergänzend zu einem anderen Heizsystem betrieben werden (z. B. ein Infrarotspiegel im Badezimmer zusätzlich zur Zentralheizung).
  • Gemischte Nutzung: In manchen Gebäuden werden Infrarotpaneele in Kombination mit anderen elektrischen Heizsystemen betrieben.
Hinweis: Die Einstufung erfolgt nach den tatsächlichen technischen Gegebenheiten und der Nutzung. Die zuständige kantonale Behörde oder eine befugte Fachstelle trifft die verbindliche Beurteilung. Diese Plattform nimmt keine rechtsverbindliche Einstufung vor.

Raumnutzung und Wärmeempfinden

Die Wirkung einer Infrarotheizung hängt stark von der Raumnutzung und der Aufstellung der Paneele ab:

  • Sichtverbindung: Infrarotstrahlung erwärmt nur das, was sie direkt erreicht. Personen müssen sich im Strahlungsbereich aufhalten, um die Wärme zu spüren. Hinter Möbeln oder Trennwänden ist die Wirkung reduziert.
  • Aufheizverhalten: Anders als bei Konvektionsheizungen fühlt sich die Wärme sofort nach dem Einschalten an — die Oberflächen werden direkt erwärmt, die Raumluft bleibt vergleichsweise kühler.
  • Speicherwirkung: Die erwärmten Oberflächen (Wände, Boden) speichern die Wärme zeitweise, was zu einem gewissen Ausgleich führt.

Bei einem Ersatz durch ein konvektionsbasiertes System (Wärmepumpe mit Radiatoren oder Bodenheizung) ändert sich das Wärmeempfinden. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Ersatz der Infrarotheizung

Je nach Einstufung und Umfang der Infrarotheizung ergeben sich unterschiedliche Szenarien für den Ersatz:

Vollständiger Ersatz

Wenn Infrarotpaneele als Hauptheizung dienen und ersetzt werden müssen, ist die Installation eines zentralen erneuerbaren Heizsystems mit hydraulischer Wärmeverteilung erforderlich. Da Infrarotheizungen in der Regel dezentral betrieben werden, ist meist kein bestehendes Wasserleitungsnetz vorhanden. Der Aufwand ist vergleichbar mit dem Ersatz einer elektrischen Direktheizung.

Teilersatz

Wenn nur ein Teil der Infrarotpaneele unter die Ersatzpflicht fällt oder wenn ein Teil der Paneele als Zusatzheizung verbleiben soll, kann eine differenzierte Lösung sinnvoll sein. Beispiel: Die Infrarotpaneele in den Haupträumen werden durch eine zentrale Lösung ersetzt, während ein einzelnes Paneel im Bad als Zusatzheizung bestehen bleibt.

Einzelfallprüfung ist erforderlich

Bei Infrarotheizungen ist eine Einzelfallprüfung besonders wichtig, weil:

  • Die Einstufung als Haupt- oder Zusatzheizung nicht immer eindeutig ist.
  • Die Anzahl, die Grösse und die Anordnung der Paneele im Gebäude variieren können.
  • Kombinationen mit anderen Heizsystemen vorliegen können.
  • Die Gebäudesituation (Dämmstandard, Raumnutzung) eine Rolle spielt.

Ein Fachbetrieb kann vor Ort beurteilen, in welchem Umfang die Infrarotheizung betroffen ist und welche Ersatzlösungen infrage kommen. Für die verbindliche rechtliche Einstufung ist die zuständige kantonale Behörde zuständig.

Infrarotheizung ersetzen lassen

Beschreiben Sie Ihre Infrarotheizung und die Gebäudesituation. Ihre Anfrage wird für eine mögliche Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb vorbereitet, der die Situation vor Ort beurteilt.

Jetzt anfragen