Elektroheizung ersetzen im Kanton Bern +41 76 249 05 02

Förderung

Förderbeiträge für den Heizungsersatz

Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Beiträgen.

Geprüft am 30. Juli 2026. Änderungen vorbehalten.

Die folgenden Angaben basieren auf den aktuell veröffentlichten Fördersätzen des Kantons Bern. Massgeblich sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Bedingungen.

Grundsätzliches

Das kantonale Förderprogramm unterstützt den Ersatz von Elektroheizungen sowie von Öl- und anderen fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme. Zusätzlich kann die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems gefördert werden.

Wichtig: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Unwahre Angaben können strafrechtliche Folgen haben.

Wärmepumpe Luft/Wasser

HeizleistungFörderbeitrag
≤ 15 kWCHF 6'000
> 15 kWCHF 4'500 + CHF 100/kW
> 70 kWCHF 3'200 + CHF 120/kW

Wärmepumpe Erdwärme/Wasser (Erdsonde)

HeizleistungFörderbeitrag
≤ 15 kWCHF 10'000
> 15 kWCHF 4'800 + CHF 360/kW
> 500 kWCHF 84'800 + CHF 200/kW

Holzheizung

HeizleistungFörderbeitrag
≤ 15 kWCHF 6'000
> 15 ≤ 70 kWCHF 800 + CHF 350/kW
> 70 ≤ 500 kWCHF 360/kW
> 500 kWCHF 80'000 + CHF 200/kW

Anschluss an Wärmenetz

HeizleistungFörderbeitrag
≤ 15 kWCHF 4'500
> 15 ≤ 70 kWCHF 3'000 + CHF 100/kW
> 70 ≤ 500 kWCHF 8'000 + CHF 40/kW
> 500 kWCHF 18'000 + CHF 20/kW

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Energiebezugsfläche (EBF)Förderbeitrag
EBF < 250 m²CHF 15'000
EBF ≥ 250 m²CHF 60 / m² EBF

EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Erforderliche Unterlagen (Beitragsgesuch)

  • Offerte des Fachbetriebs
  • Fotos der bestehenden Anlage
  • Je nach System: WPSM-Bestätigung, WP-Gütesiegel, Konformitätserklärung, Pläne mit EBF-Nachweis

Erforderliche Unterlagen (Auszahlungsgesuch)

  • Rechnung
  • Unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll
  • Aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Datenauszug
  • Foto der neuen Anlage
  • Je nach System: WPSM-Anlagezertifikat, Feuerungskontrolle, Wärmeliefervertrag

Wichtig: Ob ein Förderbeitrag zugesichert wird, entscheidet ausschliesslich die zuständige kantonale Programmstelle. Eine Anfrage über diese Website ist kein Fördergesuch.

Beginnen Sie keine Arbeiten allein aufgrund einer erwarteten Förderung, bevor die Voraussetzungen und die Beitragszusicherung geklärt sind.

Offizielle Informationsquellen

Kanton Bern — Förderprogramm Energie
Kanton Bern — Förderbeiträge und Bedingungen: Anlagen

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