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Elektroheizung ersetzen im Kanton Bern

Elektroheizung im Kanton Bern rechtzeitig ersetzen lassen

Beschreiben Sie Ihre bestehende Elektroheizung, die Liegenschaft und die vorhandene Wärmeverteilung. So kann Ihre Anfrage für eine fachliche Prüfung vorbereitet werden.

Art der Elektroheizung und Gebäudefläche erfassen
Wärmeverteilung und mögliche Ersatzlösung beschreiben
Mögliche Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb

Ersatzpflicht, technische Lösung, Wärmeverteilung, Förderung, Offerte und Ausführung werden durch die zuständigen Fachbetriebe und Stellen geprüft.

Für einzelne Anlagen können Ausnahmen oder besondere Regelungen gelten. Diese Plattform nimmt keine verbindliche rechtliche Beurteilung vor.

Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz — Smithbros Productions, Deutschland. Keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Heizungsbetrieb in der Schweiz.

Elektroheizung ersetzen anfragen

Wenige Angaben genügen für eine erste Prüfung.

Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag über Beratung, Planung, Förderung oder Ausführung.

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Heizungs-Check

Welche Elektroheizung ist vorhanden?

Nicht jede elektrische Heizung ist gleich. Die Art des Systems beeinflusst die Ersatzlösung, die benötigte Wärmeverteilung und die mögliche Förderung.

1

Zentrale Elektrospeicherheizung

Ein zentraler Speicherblock (meist im Keller) erwärmt Wasser oder Keramikkerne über Nacht. Oft ist eine wassergeführte Wärmeverteilung vorhanden — günstig für die Umstellung auf Wärmepumpe oder Wärmenetz. Die Speichersteine können schwer sein und müssen fachgerecht entsorgt werden.

2

Dezentrale Speicheröfen

Einzelne Öfen in verschiedenen Räumen geben gespeicherte Wärme ab. Eine zentrale Wärmeverteilung fehlt meist — bei einem Ersatz muss das ganze Haus mit einem wassergeführten System ausgestattet werden. Die erste hydraulische Verteilung wird im Kanton Bern gefördert.

3

Elektrische Direktheizung

Konvektoren, Radiatoren oder Wandpaneele ohne Speicher — sie erzeugen Wärme direkt bei Bedarf. Meist ist keine wassergeführte Verteilung vorhanden. Der Ersatz erfordert die Installation eines zentralen Heizsystems mit Wärmeverteilung im ganzen Gebäude.

4

Infrarotheizung

Paneele an Decke oder Wand erwärmen durch Strahlung. Ob sie unter die Ersatzpflicht fallen, hängt davon ab, ob sie als Hauptheizung eingesetzt werden. Eine Einzelfallprüfung durch eine Fachstelle ist erforderlich.

5

Elektrische Fussbodenheizung

Heizkabel oder Heizmatten unter dem Bodenbelag. Eine Umstellung erfordert in der Regel die Installation einer wassergeführten Fussbodenheizung oder eines alternativen Verteilnetzes — oft mit Eingriffen in den Bodenaufbau.

6

System unbekannt

Wenn nicht klar ist, um welche elektrische Heizung es sich handelt, hilft ein Blick in die Gebäudedokumentation. Der Fachbetrieb klärt das System vor Ort — wählen Sie einfach „Art der Heizung unbekannt" im Formular.

Systeme im Vergleich

Lösungen für den Ersatz Ihrer Elektroheizung

Für den Ersatz einer Elektroheizung stehen verschiedene erneuerbare Heizsysteme zur Verfügung. Welches System infrage kommt, hängt von Standort, Gebäude, Wärmebedarf, verfügbarer Infrastruktur und bestehender Wärmeverteilung ab.

Erdsonden-Wärmepumpe

Nutzt die konstante Erdwärme über eine oder mehrere Bohrungen. Sehr effizient, aber mit höherem Planungsaufwand und Investitionsbedarf verbunden.

  • Konstante Wärmequelle das ganze Jahr
  • Bohrung und Bewilligung erforderlich
  • Förderbeitrag ab CHF 10'000 (≤ 15 kW)

Die Eignung des Untergrunds muss durch eine Fachfirma geprüft werden.

Anschluss an Wärmenetz

Wenn in Ihrer Gemeinde ein Wärmenetz verfügbar ist, kann der Anschluss eine einfache Lösung sein. Die Wärme wird zentral erzeugt und ins Gebäude geliefert.

  • Kein eigenes Heizgerät nötig
  • Platzsparend — nur Übergabestation
  • Förderbeitrag ab CHF 4'500 (≤ 15 kW)

Die Verfügbarkeit muss beim lokalen Wärmenetzbetreiber angefragt werden.

Holzheizung

Pellet-, Schnitzel- oder Stückholzheizungen nutzen den nachwachsenden Rohstoff Holz. Benötigt aber ausreichend Platz für Brennstofflager und Kamin.

  • CO₂-neutrale Wärmeerzeugung
  • Raum für Lager und Kamin erforderlich
  • Förderbeitrag ab CHF 6'000 (≤ 15 kW)

Emissionsvorschriften und Feuerungskontrolle beachten.

Zu den Lösungen im Detail

Typische Projekte

Heizungsersatz in unterschiedlichen Gebäudetypen

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Verwaltungsgebäude — der Ersatz einer Elektroheizung folgt je nach Gebäudetyp eigenen Anforderungen.

Einfamilienhaus

Austausch der Elektroheizung im selbst genutzten Eigenheim. Besonders häufig im Kanton Bern: zentrale Speicherheizungen in Einfamilienhäusern aus den 1970er bis 1990er Jahren.

Mehrfamilienhaus

Ersatz der zentralen oder dezentralen Elektroheizung in einem Mehrfamilienhaus. Abstimmung mit Mietenden und klare Etappierung sind zentral.

Stockwerkeigentum

Ersatz in einer Eigentumswohnung oder der gesamten Stockwerkeigentümergemeinschaft. Zustimmung und Finanzierung müssen gemeinschaftlich geregelt werden.

Immobilienverwaltung

Koordination des Heizungsersatzes für mehrere Liegenschaften im Portfolio. Zeitliche Staffelung, einheitliche Dokumentation und Förderoptimierung sind möglich.

Altbau

Historische Bausubstanz mit elektrischer Heizung — oft kombiniert mit mässiger Dämmung. Der Ersatz sollte mit einer möglichen Gebäudesanierung abgestimmt werden.

Ohne hydraulische Verteilung

Gebäude, die bisher ausschliesslich elektrisch beheizt wurden und keine wassergeführte Wärmeverteilung besitzen. Die Erstinstallation wird im Kanton Bern gefördert.

Elektrische Fussbodenheizung

Austausch von elektrischen Heizmatten oder Heizkabeln durch eine wassergeführte Fussbodenheizung — oft verbunden mit Eingriffen in den Bodenaufbau.

Kombination mit Sanierung

Den Heizungsersatz mit einer Gebäudesanierung (Dämmung, Fenster, Solar) kombinieren. Ein GEAK Plus kann ein sinnvolles Gesamtkonzept aufzeigen.

Ablauf

So funktioniert es

Von Ihrer Anfrage bis zur möglichen Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb — in wenigen Schritten.

1

Anfrage übermitteln

Geben Sie PLZ, Gebäudetyp, Fläche, Heizsystem und Wärmeverteilung im Formular an. Ergänzen Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Situation.

2

Angaben administrativ prüfen

Wir prüfen Ihre Angaben und ob eine Vermittlung an einen passenden unabhängigen Fachbetrieb in Ihrer Region möglich ist.

3

Mögliche Vermittlung an Fachbetrieb

Falls möglich, leiten wir Ihre Anfrage an höchstens einen Fachbetrieb weiter, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt.

4

Gebäude und Anlage beurteilen

Der Fachbetrieb prüft Gebäude, bestehende Anlage, Wärmebedarf und Wärmeverteilung und erstellt eine individuelle Einschätzung.

5

Ersatzlösung und Verteilung planen

Die passende erneuerbare Heizlösung wird geplant — inklusive Wärmeverteilung, Warmwasser und Förderabklärung.

6

Förderung und Bewilligungen klären

Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Der Fachbetrieb unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

7

Offerte und Ausführung vereinbaren

Wenn alles passt, erhalten Sie eine verbindliche Offerte und vereinbaren direkt mit dem Fachbetrieb. Vertrag und Ausführung laufen direkt zwischen Ihnen und dem beauftragten Betrieb.

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Voraussetzungen

Was für den Heizungsersatz relevant ist

Die folgenden Angaben helfen, die Ausgangslage besser zu verstehen und Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung vorzubereiten.

Art der Elektroheizung (Speicher, direkt, Infrarot, Fussboden)
Haupt- oder Zusatzheizung
Beheizte Fläche und Baujahr des Gebäudes
Dämmstandard und Wärmebedarf
Bestehende Radiatoren oder Bodenheizung
Platz für Leitungen und Technikraum
Aussenstandort und Schallschutz
Erdsonden-Eignung des Grundstücks
Wärmenetz in der Gemeinde verfügbar
Warmwasserbereitung und Stromanschluss
Gebäude bewohnt — Etappierung möglich
Fördergesuch vor Baubeginn einreichen

Ersatzpflicht 2031

Rechtzeitige Planung des Heizungsersatzes

Im Kanton Bern müssen bestehende ortsfeste Elektroheizungen gemäss den geltenden kantonalen Vorgaben bis Ende 2031 durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.

Wichtig: Ob eine konkrete Anlage unter die Ersatzpflicht fällt oder eine Ausnahme möglich ist, muss anhand der geltenden gesetzlichen Grundlagen und der individuellen Gebäudesituation geprüft werden. Die verbindliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Behörde oder eine entsprechend befugte Fachstelle.

Die Ersatzpflicht kann je nach Auslegung betreffen:

  • Zentrale Elektrospeicherheizungen
  • Dezentrale Elektroöfen
  • Elektrische Direktheizungen
  • Infrarotpaneele als Hauptheizung
  • Andere ortsfeste elektrische Heizsysteme

Für einzelne Anlagen oder Gebäudesituationen können Ausnahmen möglich sein. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen Zeit, verschiedene Lösungen zu vergleichen und die Förderung rechtzeitig zu beantragen.

Mehr zur Ersatzpflicht

Förderung

Förderbeiträge für den Heizungsersatz

Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme mit Förderbeiträgen — für Wärmepumpen, Holzheizungen und Wärmenetze.

Gefördert werden unter anderem:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Holzheizungen
  • Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
  • Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (CHF 15'000 für EBF < 250 m²)

Wichtig: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Die konkreten Beträge und Bedingungen richten sich nach dem aktuellen Förderprogramm des Kantons Bern.

Geprüft am 30. Juli 2026. Änderungen vorbehalten.

Fördermöglichkeiten prüfen

Häufige Fragen

Gemäss den geltenden kantonalen Vorgaben müssen bestehende ortsfeste Elektroheizungen bis Ende 2031 durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Dies betrifft in der Regel zentrale Elektrospeicherheizungen, dezentrale Elektroöfen, elektrische Direktheizungen und Infrarotpaneele, die als Hauptheizung dienen. Ob Ihre konkrete Anlage unter die Ersatzpflicht fällt, muss individuell geprüft werden.

Nein. Für einzelne Anlagen oder Gebäudesituationen können Ausnahmen möglich sein — etwa bei geringer Nutzung, Baudenkmälern oder technischen Unmöglichkeiten. Die Beurteilung muss durch die zuständige Behörde oder eine entsprechend befugte Fachstelle erfolgen.

Nicht in jedem Fall. Die Eignung hängt von Gebäudedämmung, bestehender Wärmeverteilung (Radiatoren oder Bodenheizung), Platzverhältnissen und Schallschutzanforderungen ab. Bei schlecht gedämmten Gebäuden kann es erforderlich sein, die Gebäudehülle zu verbessern oder ein anderes System zu wählen. Der Fachbetrieb prüft die Machbarkeit vor Ort.

Dann muss eine wassergeführte Wärmeverteilung neu installiert werden — entweder mit Radiatoren oder einer Bodenheizung. Die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems wird im Kanton Bern aktuell mit CHF 15'000 (für EBF < 250 m²) oder CHF 60/m² (für grössere Flächen) gefördert. Die genaue Lösung hängt vom Gebäude ab.

Der Kanton Bern fördert den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Holzheizungen oder den Anschluss an Wärmenetze. Zusätzlich kann die Erstinstallation einer Wärmeverteilung gefördert werden. Die konkreten Beiträge hängen von System und Leistung ab. Alle Details finden Sie auf unserer Förderseite. Geprüft am 30. Juli 2026.

Nein. Mit dem Absenden des Formulars entsteht noch kein Vertrag über Beratung, Planung, Förderung oder Ausführung. Das Formular dient der Übermittlung Ihrer Angaben für eine mögliche Vermittlungsprüfung. Der Vertrag kommt ausschliesslich direkt zwischen Ihnen und dem beauftragten Fachbetrieb zustande.

Elektroheizung im Kanton Bern ersetzen lassen

Anlage und Gebäude beschreiben und mögliche Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb prüfen lassen.

Oder telefonisch: +41 76 249 05 02

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